Sind Rettungsmesser illegal?
Viele verantwortungsvolle Seilkletterer haben ein Messer, denn es kann in schwierigen Situationen Leben retten (den Einsatz lernst du auf dem Safetykurs).
Waffengesetze sind allerdings in den letzten Jahren verschärft worden, und das Führen von Messern wurde eingeschränkt – so dürfen Einhandmesser mit Klingenarretierung in Deutschland nicht öffentlich geführt werden. Rettungsmesser wie das Edelrid Rope Tooth oder Grivel Dark Knife, auch Petzl Messer fallen in diese Kategorie. Es drohen Strafen bis 10.000 Euro. Muss ich jetzt mein Messer wegschmeißen?
Nein, nicht wirklich. Du solltest allerdings die Gesetzeslage kennen. Laut §42a WaffG ist das Führen von Klappmesser in der Öffentlichkeit – unabhängig von der Klingenlänge – verboten, die
- mit einer Hand geöffnet werden können
- und eine Feststellvorrichtung für die Klinge haben
Wichtig ist, dass beide Kriterien erfüllt sind. Einhandmesser ohne Klingenfeststellung sind ebenso erlaubt wie Klappmesser, die mit zwei Händen geöffnet werden müssen, aber eine feststellbare Klinge haben. Wer ein komplett feststehendes Messer besitzt (Fahrtenmesser, Dolch etc.) darf es nur bei einer Klingenlänge unter 12 cm öffentlich führen.
Die von Seilkletterern benutzen Messer fallen meist in die Verbots-Kategorie, denn sie sind einhändig zu öffnen und die Klinge arretiert. Wenn du mit so einem Messer in der Hosentasche im öffentlichen Raum kontrolliert wirst, kann das theoretisch teuer werden. Aber:
- du darfst ein solches Messer führen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa zur Sportausübung
- ein Einhandmesser am Klettergurt für Rettungszwecke ist mit großer Sicherheit eine solche Sportausübung. Hilfreich ist sicherlich auch, wenn es dort fixiert ist (etwa mit unserem Retractor), um den Zweck zu verdeutlichen
- in der Realität müsste es schon hart kommen, wenn du beim Klettern kontrolliert wirst und dein Messer beanstandet. Diese Wahrscheinlichkeit ist sehr gering
- allerdings solltest du das Messer nicht einfach so in der Öffentlichkeit in der Hosentasche mitführen, weil du deinen Sport in diesem Augenblick nicht ausübst
Übrigens gibt es vergleichbare Regelungen auch in Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien, Dänemark etc. Manche Länder wie Österreich oder Schweiz sind toleranter. Reist du also ins Ausland, dann informiere dich.
Die Waffengesetz-Regelung hat nichts zu tun mit Regeln im Flugverkehr. Dein §42a konformes Messer im Handgepäck wird dir am Flughafen mit großer Sicherheit abgenommen, weil einfach überhaupt keine Klingen (oder nur unter 4 cm Länge) in die Kabine dürfen. Hier regelt jede Airline anders, und auch hier solltest du dich informieren.
Fun Fact: der §42a hat unter EDC- und Messerfreaks zu großen Diskussionen geführt. So musst du ein feststehendes Einhandmesser während der Fahrt im Auto abschließen, weil du dich im öffentlichen Raum bewegst. Stehst du allerdings mit deinem Auto auf einem Parkplatz, wird dein Fahrzeug zum Privatraum, und du kannst das Messer darin offen rumliegen lassen.
