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Darf ich überall im Wald klettern?
Grundsätzlich ja. Traditionell ist in Deutschland jedem das Betreten von Wald und Flur gestattet. Geregelt im Bundesnaturschutzgesetz und Bundes- bzw. Landeswaldwaldgesetzen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein staatliches oder privates Wald- oder Flurstück handelt. Selbst private Grundstückseigentümer haben den sogenannten Erholungsverkehr in ihrem Gelände zu dulden.
Wichtige Voraussetzungen für das freie Betretensrecht sind
Sofern es sich zusätzlich nicht um ein Naturschutzgebiet, Biotop oder Naturdenkmal handelt, darf der Wald uneingeschränkt betreten werden, auch außerhalb der Wege. Auch das Betreten ungenutzter Flächen und privater Wege ist erlaubt. Nur in der freien Landschaft ist das Betretensrecht auf Wege beschränkt, zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen.
Zum Betreten zählen auch sportliche Aktivitäten wie Spielen, Laufen und Klettern. Das ist nicht allen bekannt, deshalb nochmal deutlich: selbst wenn zur Cachesuche in einen Baum geklettert wird, dient dies der Erholung und ist vom Betretensrecht abgedeckt. Wenn ein Förster/Jagdpächter also behauptet ‚Klettern verboten‘ stimmt das so erst mal nicht. Es müsste ein Konflikt mit dem Naturschutz oder Artenschutz vorliegen.