230 Artikel: das komplette Seilkletter-Wissen

Grundsätzlich ja. In Deutschland ist jedem das Betreten von Wald und Flur gestattet. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein staatlichen oder privaten Wald handelt. Selbst private Grundstückseigentümer haben den sogenannten Erholungsverkehr in ihrem Gelände zu dulden.

Wichtige Voraussetzungen für das freie Betretensrecht sind:

  • Die ausgeübten Aktivitäten dienen der Erholung. In den Waldgesetzen werden die Erholungszwecke allerdings nicht näher beschrieben, so dass manche Forstverwaltungen eigene Interpretationen erstellen. Üblicherweise gehört aber der Sport wie Mountainbiken, Trailrunning oder auch Baumklettern dazu
  • Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nicht verletzt
  • gesperrte Bereiche (z.B. Forstarbeiten, Schonungen) dürfen nicht betreten werden

Sofern es sich nicht um ein Naturschutzgebiet, Biotop oder Naturdenkmal handelt, darf der Wald uneingeschränkt betreten werden, auch außerhalb der Wege. Auch das Betreten ungenutzter Flächen und privater Wege ist erlaubt. Nur in der freien Landschaft (Flur) ist das Betretensrecht auf Wege beschränkt, zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen.

Zum freien Betreten zählen wie erwähnt sportliche Aktivitäten wie Spielen, Laufen und Klettern. Wenn ein Förster/Jagdpächter also behauptet, Klettern sei verboten, stimmt das so erstmal nicht. Es müsste ein Konflikt mit dem Naturschutz oder Artenschutz vorliegen.

Manche Forstverwaltungen sehen neuerdings das Beklettern von Bäumen (mit Ausrüstung) als kritisch. Begründet wird dies in der Regel mit dem Naturschutz bzw. dass dies kein Erholungsverkehr sei. Eine Rechtsgrundlage dafür ist uns aber nicht bekannt. Es scheint, dass hier viel Unwissen herrscht:

  • häufig nehmen Behörden an, dass Baum-Steigeisen zum Klettern genutzt werden, was wir im Freizeitbereich noch nie gesehen haben. Seilkletterer nutzen die gleichen baumschonenden Techniken wie Baumpfleger
  • wenn Baumklettern naturgefährdend sein soll, wie lässt sich das rechtfertigen vor Baumpflegern?
  • wenn das Beklettern von Bäumen ohne Ausrüstung weiter erlaubt sein soll, ist das i.d.R. deutlich naturschädigender (junge Bäume, Äste werden abgetreten) und vor allem gefährlicher

Solche neuartigen Regelungen betreffen übrigens nur den Staatswald, der in Deutschland etwa ein Viertel der gesamten Waldfläche ausmacht.