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Darf ich zu jeder Tageszeit cachen und klettern?

Jein. Grundsätzlich gilt das freie Betretungsrecht zu jeder Tages- und Nachtzeit. Allerdings sind gerade im Wald viele Tiere in der Dämmerung/Nacht aktiv. Sie dann zu stören ist aus Naturschutzgründen nicht sinnvoll. Auch sitzen Jäger in der Dämmerung an und sind wenig erfreut, wenn Cacher durch den Forst ziehen.

Im Waldgesetz von Schleswig Holstein ist das Betreten des Waldes zwischen Sonnenunter- und aufgang nur noch auf Wegen gültig. In den meisten anderen Waldgesetzen wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Waldbesitzer keine Haftung für Gefahren entsteht, die 1,5 Stunden vor und nach Sonnenauf- und untergang auftreten. 
Wir empfehlen grundsätzlich, das Cachen und Klettern aufs Tageslicht zu beschränken. Du vermeidest unnötigen Stress.