Das freie Betretensrecht findet seine Grenzen wo es mit den Zielen des Naturschutzes und der Artenschutzregelungen unverträglich ist. Zu bedenken sind verschiedene Schutzzonen und besondere Tierarten, insbesondere Fledermäuse, Vögel und Wild.
In einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark ist das Verlassen der Wege verboten. Damit ist das Geocachen, insbesondere das Baumklettern dort verboten
Ein geschütztes Biotop darf nicht beeinträchtigt werden, Naturdenkmäler dürfen nicht verändert werden. Bitte dort nicht klettern
Fledermauswinterquartiere wie Höhlen und Bunker dürfen in der Schutzzeit (Deutschland: 1.10.-31.3.) nicht aufgesucht werden
Für Geocacher: Die Cachesuche muss naturverträglich sein. Das Betretensrecht erlischt z.B. wenn Pflanzen niedergetreten werden. Dies betrifft aber eher Powertrailer als T5Kletterer
Es ist verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere zu beeinträchtigen, europäische Vögel in der Brutzeit zu stören, Wild zu beunruhigen. Nach dem Vorsorgeprinzip ist deshalb das Klettern zu vermeiden in der Nähe von Nistplätzen in Felswänden, an Wildfutterplätzen und in der Nähe von Brutplätzen auf Bäumen