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Was sagt geocaching.com zu Kreativloggern?

In Einzelfällen hat Groundspeak Accounts gesperrt, und seit 2020 geht man rigoroser vor. Lange galt die Grundregel: Wer im Logbuch steht, darf online loggen.
Kreativlogger nützen dies aus und spezialisieren sich zum Sammel- und Cross-Loggen, denn dort stehen sie im Logbuch, ohne persönlich vor Ort zu sein. Groundspeak hat deshalb 2017 die Guidelines verfeinert:

  • ein Cacher muss im Logbuch stehen, um online loggen zu können
  • man muss sich nicht persönlich ins Logbuch eintragen, das kann auch ein gemeinsamer Mitcacher vor Ort machen
  • man muss persönlich an der Dose sein. Die Guidelines sagen dazu im Bereich “Richtlinien zum Veröffentlichen physischer Caches”: “Caches können online als “Gefunden” geloggt werden, nachdem der Geocacher die Koordinaten besucht und das Logbuch signiert hat.”
  • laut Groundspeak-Guidelines dürfen Logs gelöscht werden, wenn sie nicht den o.g. “Richtlinien zum Veröffentlichen physischer Caches” entsprechen, also der Cacher nicht an den Koordinaten war oder nicht im Logbuch steht (Quelle: Guidelines, 7.13, Delete logs)
  • wenn es so aussieht, als sei ein Cacher nicht vor Ort gewesen (etwa durch Cross-Loggen und Sammel-Loggen), darf der Cache-Owner selbst entscheiden, ob er den Log löscht (Quelle: coord.info/GLM5ZM8Y, offizielles Groundspeak Statement vom 1.3.2016)
  • Mit dem letzten Punkt werden Owner gestärkt. Sie frustriert es, wenn sie mit viel Herzblut einen Cache legen, nur damit ein Heuschreckenschwarm über ihre Dosen herfällt, der sich mit nichts beschäftigt hat, direkt zum Final gehen lässt, nicht vor Ort war, trotzdem im Logbuch steht und sich per Märchen-Einheitslog verewigt. Jetzt dürfen sie solche Logs löschen.