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Kann mich ein Privatwaldbesitzer verklagen, wenn ich in seinen Bäumen klettere?

Nein, das Betreten eines Privatwaldes ist kein Hausfriedensbruch und ist nicht rechtswidrig. Das allgemeine Betretensrecht des Waldes ist hier sozusagen stärker als das Eigentumsrecht des Waldbesitzers. Unerheblich ist dabei, ob das private Waldgrundstück umzäunt oder gekennzeichnet ist. Unerheblich ist auch ob du spazierst, joggst oder im Wald kletterst.

Trotz der eindeutigen Rechtslage sollte es selbstverständlich sein, dass wir das Klettern einstellen, wenn wir vom Besitzer freundlich darum gebeten werden. Im Sinne des Hobbys wäre das der richtige Schritt. 

Anders sieht es aus, wenn Eigentumsschäden, sprich Baumschäden entstehen. Für fahrlässig verursachte Schäden kann der Waldbesitzer den Verursacher zu Schadenersatz verklagen. Steigeisen sind ohnehin tabu, aber auch Schrauben, Seilspuren und abgetretene Äste können zu Folgeschäden und Wertminderung führen. Rücksichtsvolles Klettern ist Pflicht!