230 Artikel: das komplette Seilkletter-Wissen
Haften Besitzer von Grundstücken, wenn sich ein Kletterer verletzt?
Nein. Sie können nicht haftbar gemacht werden, weil für sie keine Verkehrssicherungspflicht bestand. Sie haben den ‘Verkehr’ auf ihrem Grundstück nicht verursacht. Sie haben keine Gefahr geschaffen, die nicht natur- oder waldtypisch ist. Darüber hinaus ist eine Sicherung eines Grundstücks in der freien Landschaft (z.B. überall Warnschilder anbringen) nicht zumutbar möglich.
Das Betreten von Türmen, Brücken, des Waldes/der Landschaft geschieht zunächst immer auf eigene Gefahr. Für einen Kletterer gilt das erst recht. Wer sich “ohne triftigen Grund in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt”, obwohl ihm die besonderen Umstände bekannt sind, haftet selbst für seine Schäden.