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Hafte ich als Cacheowner, wenn sich ein T5 Kletterer verletzt?

Unter Umständen. Als Cacheowner hast du mit der Legung und Veröffentlichung des Caches eine Gefahrenquelle geschaffen, woraus sich für dich eine “begrenzte Verkehrssicherungspflicht” ergibt.

Um dieser Pflicht nachzukommen musst du

  • einen “sicheren” Ort wählen. Der Ort sollte keine unvorhersehbare Gefahren bergen. Als Cacheowner solltest du dir also Gedanken machen über Gefahren, die den Cacher erwarten könnten, und die er nicht unmittelbar erkennen kann. Das kann z.B. Totholz im Baum sein oder ein generell unsicherer Baum (mehr dazu hier). Aber auch Überschwemmungsgefahr oder Gasvergiftungsgefahr in Röhren oder ein drohender Steinabsturz im Steinbruch
  • den Cacheort regelmäßig überprüfen
  • den Schwierigkeitsgrad im Listig korrekt angeben, damit die Cacher die Risiken eigenverantwortlich abwägen können. Im Zweifel solltest du als Owner die T-Wertung etwas höher ansetzen und einen entsprechenden Gefahrenhinweis geben im Listing! Beim Rating T5 ist jeder Cacher ausreichend gewarnt, den Cache nur anzugehen, wenn er für ihn machbar ist
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    Erst wenn du diese Pflichten erfüllt hast, handelt der Kletterer auf eigene Gefahr. Owner von T4,5 Caches sollten ganz genau überprüfen, ob sie mit der Einstufung im Listing ihren Pflichten ausreichend nachkommen!