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Darf mir ein Jäger das Klettern verbieten?
Nein. Er darf dir auch nicht das Betreten des Waldes verbieten oder den Wald gar sperren.
Im Juristendeutsch heißt das: “Der Jagdausübungsberechtigte hat gegenüber Dritten keine besondere Rechtsstellung, sofern nicht das Jagdrecht selbst betroffen ist.” Juristisch also sind Kletterer und Jäger gleichberechtigt.
Etwas anders sieht es aus, wenn der Jäger auch Waldbesitzer ist. Zwar darf er dir wegen des freien Betretungsrechtes das Klettern selbst dann nicht “einfach so” verbieten, wohl aber das Legen eines Geocaches in einem Baum.
Im Sinne eines guten Miteinander plädieren wir stets für eine möglichst entspannte Kommunikation. Mit Freundlichkeit und einem netten Gespräch kann man vieles entschärfen und muss nicht gleich mit dem Gesetzbuch winken.