230 Artikel: das komplette Seilkletter-Wissen
Darf ich an Brücken, Türmen etc. klettern?
Diese Frage ist für uns noch nicht abschließend geklärt. Denn es ist von vielen Faktoren abhängig.
Generell ist das Betreten von Brücken und Türmen ausdrücklich erlaubt. Dafür wurden sie ja gemacht. Zählt aber Abseilen auch zum Betreten? In den Gesetzen wird das nicht erwähnt, also erlaubt. Allerdings gelten wichtig Spielregeln:
Bei “Betreten verboten” Schildern ist klar: nicht erlaubt. Eine Schwarzwaldgemeinde hatte bei einem von Cachern “genutzten”, allgemein zugänglichen Aussichtsturm erst dann eine rechtliche Grundlage, als sie die Schilder “Klettern verboten” anbrachte
Erregung öffentlichen Ärgernisses: wer nackt abseilt oder sich sonstwie prollig verhält, darf mit einer Anzeige rechnen
Behinderung des Verkehrs: weder Straßen- noch Schiffsverkehr dürfen behindert werden. Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten
Sachbeschädigung: wen wir etwas kaputt machen, müssen wir dafür gerade stehen
Gefahr: wenn mein Verhalten “mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einem Schaden führt”, dann darf die Polizei einschreiten. Mit Schaden ist gemeint Schaden an Eigentum, fremden Personen oder einem Rechtsgut (z.B. Privatsphäre). Dieser Punkt betrifft mehr die Cacheowner: aus Berlin, Karlsruhe und Freiburg sind Fälle bekannt, in denen die Dose für eine Bombe gehalten wurde. Für die entstehenden Kosten (Bergung, Räumung) kann der Owner eine Rechnung bekommen. In Freiburg ging man durch zwei gerichtliche Instanzen, bis der Cache-Owner freigesprochen wurde. Der Freispruch begründete sich auf die Tatsache, dass nicht die Absicht bestand eine Bombe zu legen.
Konstruktionen in Privatbesitz, etwa alte Bahnbrücken, dürfen ebenfalls betreten werden, solange es kein Verbotsschild gibt und die Konstruktionen nicht umfriedet sind, siehe nächste Frage.